Unwissenheit kann hin und wieder vor Strafe schützen

Egal ob man ihn für den Haushalt oder sein Hobby, im Freundeskreis oder für die Familie nutzt, einen PKW Anhänger anzuschaffen, lohnt sich immer.

Unwissenheit kann hin und wieder vor Strafe schützen

Will man das Grünzeug im Garten stutzen, so entsteht viel Abfall. Dieser muss irgendwo hingebracht werden, also packt man ihn einfach auf den Anhänger und fährt ihn zur nächsten Sammelstelle. Bei Umzügen erweist er sich auch als ein wahrer Freund und praktischer Helfer. Fast alles findet darauf Platz, großes und kleines. Diverse Schrankteile und Sessel, die Lieblingspalme und ein paar Fahrräder, in die Hohlräume noch ein paar Kartons und man kann abfahren.

Das klingt einfach, schnell und praktisch. Doch weit gefehlt. Die meisten bedenken dabei nämlich nicht, dass sie sich an gewisse Standards und Regeln halten müssen, damit die Ladung auch ordnungsgemäß gesichert ist. Auch wenn man nur ein paar Straßen weiter fährt, muss man sich an die Ladungssicherung halten.

Wie genau das jedoch auszusehen hat, ist nirgends ganz konkret festgelegt. Für die Ladungssicherung PKW gibt es keine aussagekräftigen Regelungen. Wenn man genau darüber nachdenkt, wäre dies auch zu viel verlangt, schließlich gleicht kein Transport dem anderen und niemand weiß vorher, was genau transportiert wird. Größe, Ausmaße und Gewichte können nur grob bestimmt werden.

Damit es nicht zu chaotisch wird, gibt es wenigstens eine Art Rahmen, in dem man sich bewegen soll. Die VDI 2700 ff. ist anerkannte Grundlage und kann selbst bei Rechtsstreitigkeiten hinzugezogen werden. In ihr sind viele Informationen zur Ladungssicherung zu finden, die einem auch im privaten Gebrauch nützlich sein können. So heißt es unter anderem, dass die verwendeten Sicherungsmittel und die Ladung so zu transportieren und sichern sind, dass bei Vollbremsung oder ruckartigem Ausweichen nichts in Bewegung kommt oder unnötigen Lärm verursacht. Heißt, dass nichts rutschen, rollen, um oder runter fallen darf.

Die Zuständigkeit liegt hier allein beim Führer des Fahrzeugs. Auch wenn ein anderer belädt, haftet der Fahrer bei aufkommenden Schäden. Im obliegt die Sicherheit des Transports. Eine Ausnahme bildet jedoch die Kenntnis des Fahrzeughalters über mögliche Verstöße. Ist dieser beim Beladen anwesend und lässt den Fahrtantritt zu, steht der in der Schuld und ist somit allein haftend. Kommt es durch ungenügende Sicherung zu Verstößen oder gar Unfällen, können je nach Art unterschiedliche Strafen verhängt werden:

  • Verkehrskontrolle
    • Untersagung der Weiterfahrt bis zur korrekten Ladungssicherung
    • Ggf. Anzeige mit Bußgeld, bis zu 3 Punkte
  • Verkehrsunfall
    • Sachschaden: Anzeige mit Bußgeld, bis zu 3 Punkte
    • Tötung / Verletzung von Menschen: Strafanzeige mit Geld- / ggf. Freiheitsstrafe
  • Haftung
    • Fremdschäden: Schadenersatz
    • Eigenschäden: ggf. eigene Ansprüche an die Versicherung gemindert
    • Ladungsschäden: Haftung bei Beschädigung der Ladung